(auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor, z. B. Pedelecs)
bis 45 km/h
bis 50 ccm (Verbrennungsmotor)
bis 4 kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder und
3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils
bis 45 km/h
bis 50 ccm (Fremdzündungsmotor)
4 kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)
Bemerkungen:
Leermasse bis 350 kg
bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeuge ohne Batterien)
A1
16 Jahre
Mindestalter
AM
Einschluss
-
Vorbesitz
KRAFTRÄDER
Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 125 ccm und bis 11 kW
(Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
A2
18 Jahre
Mindestalter
A1, AM
Einschluss
-
Vorbesitz
Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von 70 kW abgeleitet sind
(Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
A
24 bzw. 20 Jahre
Mindestalter
A2, A1, AM
Einschluss
-
Vorbesitz
Krafträder
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
mehr als 45 km/h
mehr als 50 ccm
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
mehr als 45 km/h
mehr als 50 ccm
mehr als 15 kW
Bemerkungen:
Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung
B
18 bzw. 17 Jahre
Mindestalter
AM, L
Einschluss
-
Vorbesitz
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A)
bis 3500 kg (zulässige Gesamtmasse)
bis acht Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
bis 750 kg
mehr als 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
Bemerkungen:
Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung
BE
siehe Klasse B
Mindestalter
siehe Klasse B
Einschluss
Klasse B
Vorbesitz
Anhänger
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
mit (Sattel-) Anhänger
bis 3500kg
Bemerkungen:
Erwerb durch praktische Prüfung
B196
25 Jahre
Mindestalter
-
Einschluss
Klasse B (> 5 Jahre)
Vorbesitz
Krafträder (siehe Klasse A1)
Berechtigung, in Deutschland Krafträder der Klasse A1 zu führen, wenn man an einer Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (mindestens vier Unterrichtseinheiten Theorie und mindestens fünf Unterrichtseinheiten Praxis) teilgenommen hat.
Aufstieg innerhalb des Stufenführerscheinsystems nicht möglich, da B196 lediglich eine Berechtigung darstellt und nicht die vollumfängliche Führerscheinklasse A1.
Die Schlüsselzahl wird auf Antrag bei der Behörde (unter Vorlage der Teilnahmebescheinigung) in den Führerschein eingetragen.
.. oder Anregungen? Dann zögere nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Dir gerne bei Deinem Projekt rund um den Führerschein. Vielleicht auch findest Du bereits unter Informationen die passende Unterstützung.